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Ableitungsrohre außerhalb Versicherungsgrundstück
Versichert sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück soweit sie der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Dies gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.


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