Was ist eine Forderungsausfalldeckung (auch Ausfalldeckung genannt)? Hier springt Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung für Schäden, die ein Dritter Ihnen zufügt, ein, wenn dieser Ihnen den Schaden nicht ersetzen kann, und die Schadenersatzforderung nicht durchgesetzt werden kann (z. B. weil der Schädiger keine Privathaftpflichtversicherung besitzt o. der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.
|