Die Förderung der privaten Altersvorsorge über die Riester-Rente erreicht 2008 ihre letzte Stufe: Künftig können vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden; die staatliche Grundzulage steigt von 76 auf 154 Euro jährlich.
Auch die Kinderzulage steigt 2008 an: Von 92 auf 185 Euro pro Jahr und kindergeldberechtigtem Kind. Für Kinder die ab 2008 geboren sind kann sogar 300 Euro angesetzt werden.
Im Rahmen eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs kann der Riester-Beitrag nun bis zu einer Höhe von 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
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Als Arbeitnehmer haben Sie durch die betriebliche Altersversorgung die Möglichkeit, deutlich höhere Ablaufleistungen zu erhalten als bei vergleichbaren privaten Vorsorgemaßnahmen.
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