StartseiteHausratversicherung

Hausratversicherung

Sicher haben Sie viel Zeit und Geld für die Einrichtung und Ausstattung Ihrer Wohnung aufgewendet. So haben Sie beispielsweise mit Ihrer Kleidung, Möbeln, Teppichen, Gardinen, elektrischen Geräten, Büchern und Bildern im Laufe der Jahre beträchtliche Werte angesammelt. Was aber wäre, wenn Sie das alles verlieren würden? Was aber wäre, wenn Sie das alles verlieren würden?

Vor diesem finanziellen Risiko schützt Sie die Hausrat Versicherung, die im Falle eines Schadens Ihre zerstörten, beschädigten oder abhanden gekommenen Hausratgegenstände in der Regel zum Neuwert ersetzt.


Die Hausrat Versicherung ersetzt Schäden die durch Brand, Blitzschlag, Sturm/Hagel, Leitungswasser, Einbruch-Diebstall/Vandalismus und (meist zusätzlich zu vereinbaren) durch Glasbruch etc., entstehen.

Weiter unten können Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleich zur Hausratversicherung abrufen. Einige Tipps und Empfehlungen können Sie dann in den Ergebnislisten ersehen.

Versicherungsvergleich hier kostenlos:

Fragen und Antworten

1 Hausratversicherung- Wann ?
Wenn der Hausrat mit Leichtigkeit zu ersetzen ist, weil er nur aus Pappkartons und billigem Inventar besteht, ist eine Versicherung oft überflüssig. Je hochwertiger und teuerer Ihr Hausrat ist, desto sinnvoller wird die Versicherung. Nach einem Wohnungsbrand ist dann ein großer finanzieller Aufwand nötig, um den gewohnten Lebensstandard wieder herzustellen.

2 Was gehört zum Hausrat?
Hausrat sind alle zum Ge- und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition "Alles was Sie beim Umziehen mitnehmen". Auch wenn diese Definition rechtlich nicht 100% richtig ist, ist sie leicht verständlich. Beispiel sind: Wohnungseinrichtung, Elektro- u. Gasgeräte, Lebens- u. Genussmittel, Gebäudebestandteile und sonstige Installationen, die Sie als Mieter/Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung angeschafft haben, Wertsachen

3 Was ist nicht versichert ?
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit vorsätzlich herbeigeführte Schäden Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art Schäden durch Kernenergie Ebenfalls nicht eingeschlossen sind Schäden durch Sturmflut Einbruchdiebstahl-/Beraubungsschäden, die durch bei Ihnen wohnende Personen begangen werden.

5 Umfang Hausratversicherung ?
Die Hausratversicherung deckt folgende Grundgefahren ab: Brand, Blitzschlag, Explosion Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden Sturm, Hagel sowie auch die evtl. daraus entstehenden Schäden Gute Deckungen umfassen Sondereinschlüsse oder lassen diese mitversichern: Überspannungsschäden durch Blitzschlag (meist bis 5% mitversichert) Glasbruchschäden an Mobiliar-/Gebäudeverglasungen Glaskeramikkochflächen Fahrraddiebstahl Wasseraustritt aus Aquarien Inhalte Ihres Bankschließfachs

6 Umfang Versicherungsschutz
in der im Versicherungsschein genannten Wohnung bei Umzug in der neuen Wohnung während des Umzugs in eine neue Wohnung, längstens jedoch für 8 Wochen nach Umzugsbeginn in beiden Wohnungen in den zur Wohnung dazugehörenden Keller- und Speicherräumen in Nebengebäuden, sofern sie auf dem gleichen Grundstück stehen in Ihrer Garage, die sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet (doch nur wenn diese privaten Zwecken dient) in Räumen, welche Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen, begrenzt auf Ihnen gehörenden Waschmaschinen und Wäschetrocknern außerhalb Ihrer Wohnung weltweit vorübergehend (je nach Bedingungen für Außenversicherung der einzelnen Gesellschaften)

7 Unterversicherung/Verzicht
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert (meist der Neuwert) der versicherten Schäden höher ist als die Versicherungssumme. Sollte es hier zu einem Schadenfall kommen, wird bei bestehender Unterversicherung der Schaden auch nur anteilig beglichen, auch wenn der Gesamtschaden unterhalb der versicherten Summe liegt. Es wird nach folgender Formel gekürzt: Schaden x Versicherungssumme % Versicherungswert = Entschädigung

8 Wasserverlust infolge Rohrbruch
Wasserverlust infolge Rohrbruch Hier ist der finanzielle Schaden des weglaufenden Wassers versichert.

9 Sturm und Hagel
Sturm (laut Definition eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8) und Hagel sind eher selten für Schäden am Hausrat verantwortlich. Wenn es doch vorkommen sollte, wird der Schaden meistens umso grösser.

10 Tiefkühl-/Gefriergut
Schäden durch StromausfallSchäden durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.

11 Schäden durch Stromausfall
Schäden durch StromausfallSchäden durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung werden ersetzt.

12 Schäden durch Feuer
Unter dem Begriff der Feuerschäden werden Schäden durch Brand, direkten Blitzeinschlag (es gibt auch den indirekten, siehe Überspannungsschäden), und Explosion zusammengefasst. Schwelbrände werden von dieser Definition nicht erfaßt, da Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen eine offene Flamme voraussetzt. Auch der Tatsache, daß Fernseher implodieren wird hier nicht Rechnung getragen. Diese Ausschlüsse werden aber von vielen Gesellschaften inzwischen mit angeboten.

13 Rückreisekosten aus dem Urlaub
Rückreisekosten aus dem Urlaub In Erweiterung des § 2 AL-VHB 2003 ersetzt der Versicherer Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles gemäß AL-VHB 2003 vorzeitig seine Urlaubsreise abbricht und an den Schadenort reist. Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von höchstens sechs Wochen.

14 Nutzwärme / Sengschäden
Im Wäschetrockner entzündet sich die Kleidung beim Trocken. Wenn Sie die Nutzwärmeschäden eingeschlossen haben, bekommen Sie auch den Wäschetrockner ersetzt, also da wo die Nutzwärme entsteht. Sonst würden nur Folgeschäden bezhalt werden.

15 Leitungswasser
Schäden durch Leitungswasser entstehen durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus dem Rohrsystem oder fest damit verbundenen Anlagen.

16 Hotelkosten im Schadenfall
Wird Ihre Wohnung z.B. nach einem Wasserschaden unbewohnbar, werden Hotelkosten ersetzt.

17 Glasversicherung
Versichert sind alle Glasscheiben der Wohnung, also Mobiliarverglasung, Türen, Fenster, Aquarien, aber keine Trinkgläser, Glas-Cerankochflächen falls eingeschlossen.

18 Fahrraddiebstahl
Wird das angeschlossene Fahrrad im Freien gestohlen oder der Keller aufgebrochen, wird dies zum Anschaffungspreis ersetzt.

19 Elementarschäden
Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben

20 Einbruchdiebstahl/Vandalismus
Wenn bei Ihnen eingebrochen wird, werden die gestohlenen Gegenstände durch die Hausratversicherung ersetzt. Sollten die Einbrecher aber auch die Wohnung noch verwüßten oder Gegenstände zerstören, spricht man von Vandalismus. Auch solche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.

21 Diebstall von Gartenmöbeln
Diebstahl von Gartenmöbeln/-geräten auf dem Versicherungsgrundstück Hier müssen diese nicht sonderlich gesichert sein, aber eine polizeiliche Meldung muß erfolgen

22 Diebstahl aus verschlossenen KFZ
Diebstahl aus verschlossenen KFZ Gilt nur bei Einbruch bei verschlossenen KFZ, elektronische Geräte wie Notebooks im Kofferraum sind meist ausgeschlossen

23 Diebstahl aus Krankenzimmer
Diebstahl aus Krankenzimmer Bei stationären Aufenthalt werden entwendete Sachen bezahlt

24 Aquarien und Wasserbetten
Aquarien und Wasserbetten Es werden die Schäden durch auslaufendes Wassers versichert, nicht das Aquarium / Wasserbett selbst

25 Anprall/Absturz Luftfahrzeugen
Anprall/Absturz von Luftfahrzeugen - i.d.R. Kein Ersatz/ Anprall von Fahrzeugen z.B. ein KFZ gegen Ihr Haus und es fällt der TV vom Tisch, erhalten Sie Ersatz.

25 Gefahrerhöhung
Alle Umstände, die zu einer Erhöhung des Risikos für die Versicherung führen, sollten Sie der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen. Vorsicht: Eine Gefahrenerhöhung kann bereits ein Baugerüst darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird.

26 Sohn Wehr- bzw. Zivildienst
in einer anderen Stadt. Benötigt er für seine Sachen eine eigene Hausratversicherung? Nein. Solange er keinen eigenen Haushalt gründet, sind die Sachen im Rahmen der elterlichen Hausratversicherung für die Dauer der Grundwehr- oder Ersatzdienstzeiten versichert.

27 Längere Abwesenheit
Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heisst in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

28 Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Wer ist für meinen Antrag verantwortlich? Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: Dirk Natschke Versicherungsmakler . Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewüns...



Druckbare Version

27 Wann NICHT ständig bewohnt ?
10 Tiefkühl-/Gefriergut
AGB und DatenschutzThemenImpressum