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Hotelkosten
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück, Telefon), wenn die Wohnung bzw. die Wohnungen des versicherten Gebäude unbewohnbar wurden und den Bewohnern auch die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist.

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