Versicherungswechsel/ Kündigung Wann kann ich meine Gebäudeversicherung kündigen? ORDENTLICHE KÜNDIGUNG: Ohne Begründung kann die Kündigung 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgesprochen werden. Meist der ursprünglich Beginn der Versicherung (Sehen Sie in den Vertrag oder wann wird abgebucht?) Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. SCHADENSFALLKÜNDIGUNG: Gekündigt werden kann innerhalb eines Monats, nachdem über die Entschädigung (Bezahlung oder Ablehnung) entschieden wurde. Allerdings muß ein ersatzplichtiger Schaden vorgelegen haben. Kündigen Sie nach einem Schaden nicht mit sofortiger Wirkung sondern zum Ende des Versicherungsjahres, da dem Versicherer in jedem Fall die Prämie zusteht. VERTRAGSLANGLÄUFER: Alle Verträge, die ab dem 25.6.1994 für mehr als 5 Jahre abgeschlossen wurden, haben ein generelles Kündigungsrecht zum Ende des fünften Versicherungsjahres und danach zum Ende jedes weiteren. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. HINWEIS: Keine Kündigung nach einer Prämienerhöhung, da es sich um eine gleitende Neuwertversicherung handelt.
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