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Was ist in der Gebäudeversicherung nicht versichert?
NICHT VERSICHERT SIND: Alle vorsätzlichen, oder grob fahrlässigen Schäden. Als grob fahrlässig gilt, wer z.B. im Winter sein Haus nicht beheizt und dadurch die Rohre einfrieren, oder wenn Sie verreisen und den Zulaufhahn der Waschmaschine nicht sperren. IM BEREICH FEUER: Sachen, die ihrem Zweck nach bewußt Wärme oder Feuer ausgesetzt werden, wie Kaminbrand. IM BEREICH LEITUNGSWASSER: Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau aus der Kanalisation und Hausschwamm. Schäden, die VOR Fertigstellung des Gebäudes entstehen. Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch. HINWEIS: Diese sind aber durch Zusatz im Bereich ELEMENTARSCHÄDEN versicherbar. Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und unter dem Haus verlaufende Rohre. HINWEIS: Rohre dieser Art sind (vereinzelt) durch Mehrbeitrag versicherbar. IM BEREICH STURM/HAGEL: Schäden durch Stürme UNTER Windstärke 8 Schäden VOR Fertigstellung des Gebäudes Schäden während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist. Schäden durch Lawinen und Sturmflut. HINWEIS: Lawinen sind als Zusatz gegen Mehrbeitrag im Bereich der ELEMENTARSCHÄDEN versicherbar. Schäden durch Hagel, Schnee,Schmutz oder Regen, der durch unverschlossene oder undichte Fenster eintritt. Schäden am (nicht mit dem Haus verbundenen) Mobiliar. Hierfür tritt die Hausratversicherung ein.

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