StartseiteGebäudeversicherung

Welche Versicherungssumme ist bei der Gebäudeversicherung notwendig? (Gleitende Neuwertversicherung)
Um zu gewährleisten, daß im Schadensfall bei einer Gebäudebeschädigung die Reparaturen in voller Höhe ersetzt werden, bei einem Totalschaden das Gebäude ohne Abzüge wieder im ursprünglichen Zustand wiederaufgebaut werden kann, ist Voraussetzung, daß die Versicherungssumme dem aktuellen Wert des Hauses entspricht. GLEITENDE NEUWERTVERSICHERUNG: Zentrales Ziel dieser Versicherung ist es, daß Immobilienbesitzer bei einem Totalschaden auch Jahre nach dem Versicherungsabschluß immer den Betrag ersetzt bekommen, der nötig ist, um das Haus wieder komplett neu aufzubauen, Hierzu ist es sinnvoll, bei Abschluß der Versicherung die Herstellungskosten des Hauses genau zu ermitteln. Als beste Methode bietet sich die Berechnung nach Wohnfläche oder umbauten Raum und Ausstattungsmerkmalen an: Auf dem Wertermittlungsbogen (in der Eingabemaske Wohngebäudeversicherung) werden vor Abschluß zur Wertermittlung genaue Angaben erfragt: Bauart des Hauses (Massiv- oder Fertigbauweise, Ziegel- oder Strohdach, Ein- oder Mehrfamilienhaus... Größe des Hauses (Quadratmeter Wohnfläche oder Kubikmeter umbauter Raum) Ausstattung des Hauses ( Hochwertige sanitäre Einrichtung oder Fußbodenheizung) Auf Basis dieser Informationen werden die Herstellungskosten automatisch ermittelt. Es eignet sich aber auch der sog. 1914 er Wert, d.h. es wird anhand des Wertes aus diesem Jahre auf den heutigen Neuwert oder Wert hochgerechnet. Wenn Ihnen dieser bekannt sein sollte, tragen Sie ihn bitte in die Vergleichsmaske ein. HINWEIS: Werden nach der erstmaligen Summenermittlung Neu-, Um- und Anbauten durchgeführt, müssen diese der Gesellschaft gemeldet werden, damit die Versicherungssumme entsprechend angepaßt wird.

Verleichen Sie jetzt kostenlos und sparen dabei


Druckbare Version

Bauversicherungen
1 Wer braucht eine Gebäudeversicherung ?
AGB und DatenschutzThemenImpressum