Können Kinder haftbar gemacht werden ? Ab Vollendung des siebten Lebensjahres können Kinder selbst zur Verantwortung für ihre Taten gezogen werden (Ausnahme: wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlt §828 BGB; muss unter Berücksichtigung der Umstände für den Einzelfall beurteilt werden). Kinder unter sieben Jahren können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. (Einige Versicherer bieten jedoch die Übernahme der Deckung für Schäden, die durch unter siebenjährige Kinder verursacht werden an.)
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Ihrer Immobilie, die durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser entstanden sind. Ohne eine Brandversicherung bekommen Sie i.d.R nicht einmal eine Finanzi...
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