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Das Thema „Rente mit 67“ ist in aller Munde. Noch ist das Gesetz nicht in Kraft, aber sicher ist: Ab 2012 wird das Renteneintrittsalter schritt-weise auf 67 Jahre angehoben. Wer zum Beispiel 1947 auf die Welt kam, muss nur einen Monat länger arbeiten, um die vollen gesetzlichen Leistungen zu erhalten. Wer 1958 geboren wurde, muss bereits ein ganzes Jahr länger erwerbstätig sein. Für die nach 1963 Geborenen gilt die Übergangsregelung nicht mehr. Sie müssen bis 67 arbeiten, um ihre volle Rente zu erhalten.

Wer dennoch früher in Rente gehen will, kann das tun, muss aber bei der gesetzlichen Rente für jeden Monat Kürzungen von 0,3 Prozent hinnehmen. Die vertraglich vereinbarten privaten Vorsorgeleistungen hingegen bleiben unverändert.

Je jünger jemand ist, der an der Rente mit 65 festhält, desto größer sind später die Einbußen bei der gesetzlichen Rente. Um seine ursprüngliche Planungssicherheit zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Die beste-henden, privaten Vorsorgeleistungen entsprechend aufstocken oder ruhen lassen und zusätzlich eine neue, seiner individuellen Situation entsprechende, private Lebensversicherung abschließen.

Wer zukünftig nicht bis 65, sondern bis zu seinem 67.Geburtstag arbei-tet, muss wissen, dass sich die Vertragslaufzeit der privaten Rentenver-sicherung nicht automatisch verlängert. Jeder kann individuell entschei-den, ob eine Vertragsverlängerung gewünscht ist. Empfehlenswert ist eine entsprechende Beratung beim Versicherer.


Rente mit 67: Wer ist betroffen?

Auch wenn das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, steht fest: Um eine Vollrente zu beziehen, muss man künftig bis 67 arbeiten – also zwei Jahre länger als bisher. Davon betroffen sind alle Arbeitnehmer, die ab 1947 geboren wurden und ab 2012 in Rente gehen. Bis 2029 wird dann das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Das bedeutet: Wer 1947 geboren wurde, muss einen Monat länger arbeiten, um die volle gesetzliche Rente zu beziehen. Wer ein Jahr später geboren wurde, muss zwei Monate länger arbeiten. In diesen Einmonatsschritten geht es weiter, so dass ein 1958 Geborener bereits ein ganzes Jahr länger arbeien muss. Ab den Jahrgängen von 1959 wird die Altergrenze im Zweimonatstakt angehoben.

Wer nach 1963 auf die Welt kam, profitiert nicht mehr von der Über-gangsregelung: Er muss zwei Jahre länger im Job bleiben, wenn er nicht eine Kürzung der Rente von 0,3 Prozent pro Monat hinnehmen will.





Stichwort: Bestandsschutz

Mit dem Beschluss der Bundesregierung, das Rentenalter auf 67 zu erhöhen, ändert sich bezüglich der privaten Vorsorgeleistungen grund-sätzlich nichts. Auch dann nicht, wenn ein Versicherungskunde trotz Erhöhung der Regelaltersgrenze weiterhin plant, mit 65 in Rente zu gehen. Die vertraglichen Leistungen der privaten Rentenanbieter bleiben unverändert. Hingegen muss bei der gesetzlichen Rente eine Kürzung von 0,3 Prozent für jeden Monat in Kauf genommen werden, den man vor Erreichen des 67. Lebensjahres in den Ruhestand wechselt. Bei zwei Jahren wären das 7,2 Prozent.

Wer sich entscheidet, erst mit 67 in Rente zu gehen, kann selbst bestim-men, ob er seinen privaten Vorsorgevertrag verlängern will. Eine Verlän-gerung kann sich lohnen: Denn bei zwei zusätzlichen Einzahlungsjahren kurz vor dem Rentenalter erhöht sich die Prämiensumme, wodurch auch Zins und Zinseszins steigen. Insgesamt kann also mit einer größeren privaten Rente gerechnet werden. Zu empfehlen ist für den Einzelfall eine individuelle Beratung beim Versicherer.

Rente zwei Jahre später? – Es gibt auch Vorteile

Die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre kann für alle Inhaber einer Lebens- oder privaten Rentenversicherung auch Vorteile bieten: Wer will, kann seinen Vertrag ebenfalls um zwei Jahre verlängern oder seinen bestehenden Vertrag ruhen lassen und zusätzlich einen Neuvertrag mit dem ganz individuellen Wunsch-Renten-alter abschließen.

Ein positiver Effekt bei Vertragsverlängerung: Zum einen erhöht sich durch die längere Vertragslaufzeit die Ansparsumme. Da viele Versi-cherte mit 65 schon eine große Prämiensumme angespart haben, errechnet sich zum anderen ein höherer Zins und Zinseszins. Damit wird die Ablaufleistung einer Versicherung, die bis 67 läuft, in vielen Fällen deutlich höher sein. Voraussetzung: Die Beiträge bleiben unverändert. Für den Einzelfall empfiehlt sich eine individuelle Beratung beim Versi-cherer.

Für alle jüngeren Berufstätigen gilt: Bei Neuabschluss einer Altersvorsor-geversicherung sollte eine Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr vereinbart werden. So lässt sich schon mit geringen Beiträgen eine recht hohe private Zusatzrente erzielen. Wer nach 1963 geboren ist und trotzdem mit 65 in Rente gehen will, sollte unbedingt seine private Vorsorge auf-stocken. Denn für jeden Monat, den man früher in den Ruhestand wech-selt, wird die gesetzliche Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Das sind bei zwei Jahren insgesamt 7,2 Prozent.

Quelle: ZUKUNFT klipp + klar, Informationszentrum der deutschen Versicherer


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